Den Spieß umgedreht

22.08.2002

Ein Arbeitnehmer kann nach dreimaliger unbegründeter Kündigung der Firma von sich aus die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und eine Abfindung verlangen. Damit wurde einem Hausmeister Recht gegeben, der nun seinerseits bei seinem Arbeitgeber nicht mehr arbeiten wollte und erfolgreich Klage auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses erhoben hatte. Das Gericht wertete die drei Kündigungen des Arbeitgebers als Schikane und sprach dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu. Eine Weiterbeschäftigung sei unzumutbar, da er befürchten müsse, auch in Zukunft bei geringem Anlass wieder eine Kündigung zu erhalten (Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 14 Sa 3027/98). (jlp)

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