1,5 Millionen Euro Vertragsstrafe

Deutsche Telekom mahnt Vertriebspartner ab

05.10.2009
Die deutsche Telekom - vor einem Jahr selbst in einen Datenskandal verwickelt - hat gegen vier Vertriebspartner wegen Datenschutzverletzungen Strafanzeige erstattet, die Verträge gekündigt und die Betroffenen abgemahnt. Neben der Rückzahlung von Provisionen sollen diese Vertragsstrafen von rund 1,5 Millionen Euro bezahlen.

Die Deutsche Telekom - vor einem Jahr selbst in einen Datenskandal verwickelt - hat gegen vier Vertriebspartner wegen Datenschutzverletzungen Strafanzeige erstattet, die Verträge gekündigt und die Betroffenen abgemahnt. Neben der Rückzahlung von Provisionen sollen diese Vertragsstrafen von rund 1,5 Millionen Euro bezahlen. Welche Partner davon betroffen, sind gab das Unternehmen nicht bekannt

Nach Angaben des Netzbetreibers haben Subpartner der inkriminierten Firmen ohne Autorisierung Callcenter mit der Kundenakquise beauftragt, teilweise sogar aus dem Ausland. Dafür hätten die Subpartner den Callcentern rechtswidrig Zugriff auf ein Partnerportal der Telekom ermöglicht. Neben der unzulässigen telefonischen Vermarktung hätten die Vertriebspartner überhöhte Provisionen erhalten, da die Aufträge als aus dem stationären Handel stammend eingereicht wurden, wofür die Telekom höhere Provisionen zahlt.

Trotz der Vorfälle bekennt sich das Unternehmen zum indirekten Vertriebsmodell: "Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass der indirekte Vertrieb grundsätzlich unseriös arbeitet", sagt Frank Briechle, Leiter Vetriebskontrolle und Qualität im Vertrieb bei der Deutschen Telekom.

Weitere TK-News:

Um den Missbrauch zukünftig zu erschweren, will der Netzbetreiber den Zugang zu seinen Kundenportalen weiter einschränken. Partner sollen nur noch auf den Kundendatensatz zugreifen können, den sie aktuell benötigen. Schon jetzt müssen Mobilfunkkunden per TAN-Verfahren ihren Account freigeben, wenn ein Händler Zugang zu ihrem Datensatz erhalten soll. Bei Festnetzkunden gilt das so genannte "Kundengeheimnis", beispielsweise eine PIN oder ein Kennwort. "Wir prüfen, welche weiteren Sicherheitsvorkehrungen wir treffen", sagt Briechle. So könnte beispielsweise das TAN-Verfahren auf den Festnetzbereich ausgeweitet werden. Für den Händler soll die Zusammenarbeit laut Briechle aber nicht schwieriger werden: "Wir wollen unsere Vertriebspartner nicht gängeln, müssen aber die Spreu vom Weizen trennen." Zusätzlich will der Netzbetreiber Indikatoren definieren, die Betrugsversuche zu erkennen helfen und mit denen sich die Kanäle identifizieren lassen, über die illegale Aktivitäten erfolgen.

Telekom selbst nicht besser?

Indes erreicht uns die Zuschrift eines Lesers, der die Telekom ganz ähnlicher Praktiken bezichtigt, wie sie der Netzbetreiber den Partnern vorwirft. So habe man einen über seine Webseite erteilen Auftrag nicht ordnungsgemäß seinem Unternehmen zugeordnet und die Provision nicht gezahlt. Einen weiteren Kunden habe ein Telekom-Mitarbeiter angerufen und ihn aufgefordert, den beim Händler erteilten Auftrag zu stornieren und bei ihm einen neuen zu erstellen. (haf)

Zur Startseite