Die Abschreibefrist für PCs soll nun doch auf drei Jahre verkürzt werden

09.11.2000
Wie von Fachverbänden und unter anderem auch ComputerPartner seit langem gefordert, wird die Abschreibefrist für PCs, Workstations und Notebooks nach dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums nun doch von ursprünglich vier auf drei Jahre verkürzt. Andere Geräte werden laut der auf der Homepage des Ministeriums einsehbaren "Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" dagegen länger in die Abschreibepflicht genommen. So steigt die Abschreibefrist für Fernsprechnebenstellenanlagen von acht auf zehn Jahre, für Handys von vier auf fünf Jahre, für Faxgeräte von 5 auf sechs Jahre, für Großrechner von fünf auf sieben Jahre, für Drucker und Scanner von vier auf sechs Jahre und die für Schreibmaschinen sogar von fünf auf neun Jahre. Schlechte Nachrichten für bandscheibengeplagte Angestellte und Büromöbelhersteller. Denn Büromöbel sollen fürderhin erst nach 13 Jahren voll abschreibbar sein. ökologisch sinnvoll, ökonomisch jedoch blanker Hohn ist die Erhöhung der Abschreibefrist für Firmenfahrzeuge von fünf auf sechs Jahre. Welcher IT-Fachmann lässt sich schon mit einem älteren Modell locken?Kurioses am Rande: Für Segelyachten bleibt es bei der Abschreibungsfrist von 20 Jahren, während die Frist für Flugzeuge mit unter 20 Tonnen von 14 auf 21 Jahre erhöht wird.(kh)

Wie von Fachverbänden und unter anderem auch ComputerPartner seit langem gefordert, wird die Abschreibefrist für PCs, Workstations und Notebooks nach dem jetzt vorliegenden Entwurf des Bundesfinanzministeriums nun doch von ursprünglich vier auf drei Jahre verkürzt. Andere Geräte werden laut der auf der Homepage des Ministeriums einsehbaren "Afa-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter" dagegen länger in die Abschreibepflicht genommen. So steigt die Abschreibefrist für Fernsprechnebenstellenanlagen von acht auf zehn Jahre, für Handys von vier auf fünf Jahre, für Faxgeräte von 5 auf sechs Jahre, für Großrechner von fünf auf sieben Jahre, für Drucker und Scanner von vier auf sechs Jahre und die für Schreibmaschinen sogar von fünf auf neun Jahre. Schlechte Nachrichten für bandscheibengeplagte Angestellte und Büromöbelhersteller. Denn Büromöbel sollen fürderhin erst nach 13 Jahren voll abschreibbar sein. ökologisch sinnvoll, ökonomisch jedoch blanker Hohn ist die Erhöhung der Abschreibefrist für Firmenfahrzeuge von fünf auf sechs Jahre. Welcher IT-Fachmann lässt sich schon mit einem älteren Modell locken?Kurioses am Rande: Für Segelyachten bleibt es bei der Abschreibungsfrist von 20 Jahren, während die Frist für Flugzeuge mit unter 20 Tonnen von 14 auf 21 Jahre erhöht wird.(kh)

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