Die Gnadenfrist für Ergonomie läuft aus

12.02.1999

MÜNCHEN: Ab Januar ist es soweit. Wenn der Bildschirm am Arbeitsplatz nicht der Arbeitsplatzverordnung vom Dezember 1996 entspricht, kann es den Arbeitgebern an den Kragen gehen.

Arbeitnehmer können ab dem nächsten Jahr von ihrem Arbeitgeber die Einhaltung der Ergonomierichtlinien verlangen, sowohl was den Bildschirm als auch was die Programme angeht. Sie müssen den einschlägigen Grundsätzen entsprechen.

Dazu gehört zum Beispiel, daß die Software stabil sein muß oder daß eingegebene Daten nicht im Kosmos verschwinden. Die TÜV Informationstechnik GmbH zum Beispiel bekam kürzlich den Auftrag, Windows 98 und Office 2000 zu testen. Sowohl das Betriebssystem als auch das Office-Paket wurde vom TÜV als "nicht gebrauchstauglich nach DIN EN ISO 9241-10" eingestuft. Ein Nichteinhalten der Normen könnte den Arbeitgeber in Zukunft also teuer zu stehen kommen, denn der Arbeitnehmer kann im schlimmsten Fall Schadensersatz vom Boß fordern. (gn)

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