Die schnelle Mark im Notfall

20.03.1998

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin nahm in seiner Arztpraxis Fäkaliengeruch war. Das herbeigerufene Rohrreinigungsunternehmen war auch fix da. Mittels eines Stockes wurde die Verstopfung im Grundkanal beseitigt. Die Überraschung kam dann aber für den Arzt, als ihm die Rechnung präsentiert wurde. Für die paar Minuten Arbeit ohne jeglichen Maschineneinsatz wurden ihm nämlich stolze 270,25 Mark abverlangt. Zuviel meinte auch der Amtsrichter und wies die Klage gegen den Arzt ab. Ausgehend von einem Stundenlohnsatz von 52 Mark, einer Schmutzzulage von weiteren 50 Prozent und einer Fahrtkostenpauschale hatte der Arzt nämlich bereits 103,50 Mark bezahlt.Das Gericht hielt das für angemessen, aber auch ausreichend, da das Rohrreinigungsunternehmen nicht beweisen konnte, daß vor Auftragsvergabe ein Pauschalsatz von 235 Mark (zuzüglich 15 Prozent Mehrwertsteuer) vereinbart worden ist. Der Arzt mußte daher nur die ortsübliche Vergütung, nicht aber die horrende Pauschalvergütung bezahlen (Aktenzeichen: Amtsgericht Lampertheim, Az.: C 538/97). (jlp)

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