Differenziertes Weihnachtsgeld

16.11.2000

Dem Arbeitgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, das Weihnachtsgeld nach dem Leistungsverhalten der Arbeitnehmer zu differenzieren, sofern nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird. So ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber die Zahlung eines vollen, halben oder gar keines Weihnachtsgeldes davon abhängig macht, inwieweit der Arbeitnehmer zuverlässig, pünktlich, einsatzbereit und leistungsbereit und wie häufig er krank ist. Allerdings muss der Arbeitgeber vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres dann auch die Anspruchsvoraussetzungen offen legen. Nur dann verstößt er mit dem differenzierten Weihnachtsgeld nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 Sa 431/99). (jlp)

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