Spätestens ab 1. Juli 2022

Discounter müssen alte Elektrogeräte zurücknehmen

16.04.2021
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen spätestens vom 1. Juli 2022 an alte Elektrogeräte auch im Supermarkt oder im Discounter kostenlos abgeben können. Das sieht eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor. Es nimmt auch Online-Händler stärker in die Pflicht.

Der Bundestag hat eine Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher spätestens ab 1. Juli 2022 ausgediente Elektrogeräte auch in Supermärkten oder Discountern kostenlos wieder abgeben können. Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Für den Handel gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Mit der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes will der Bundestag die Recyclingquote erhöhen und nimmt dafür Supermärkte und Discounter, die regelmäßig Technikprodukte anbieten, sowie Online-Händler stärker in die Pflicht.
Mit der Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes will der Bundestag die Recyclingquote erhöhen und nimmt dafür Supermärkte und Discounter, die regelmäßig Technikprodukte anbieten, sowie Online-Händler stärker in die Pflicht.
Foto: Photographee.eu - shutterstock.com

Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder Taschenlampen gilt die Rücknahmepflicht dann unabhängig vom Neukauf eines Produkts. Die Obergrenze ist hier eine Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern. Für größere Altgeräte ist sie nur beim Kauf eines neuen Artikels vorgesehen. Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern.

Die Rücknahmepflicht gilt bereits, wenn Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus. Die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass alle Sammelstellen mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucher sie schnell erkennen können.

Auch Online-Händler werden in die Pflicht genommen

Auch Online-Händler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten Geräte anbieten. Außerdem sollen Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister künftig prüfen, ob die Hersteller der auf ihrer Plattform verkauften Produkte, bei der Stiftung ear registriert sind.

Hersteller, die sich ihren Pflichten entziehen, sollen künftig keinen Zugang mehr zum Markt erhalten. "Das ist wichtig, um die Herstellerpflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz durchzusetzen. Und es soll Wettbewerbsnachteile für Hersteller vermeiden, die sich rechtskonform verhalten", teilt das Bundesumweltministerium mit.

Das Ministerium geht davon aus, dass sich durch die neuen Regelungen die Sammel- und Recyclingquote erhöhen wird. "Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD).

Alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer würden sonst vergessen in Schubladen lagern. "Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet. Das muss sich ändern", forderte Schulze. Nach Angaben ihres Ministeriums wurden 2018 rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der Elektroaltgeräte auch wirklich eingesammelt. (dpa/pma)

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