Diskriminierung kommt teuer zu stehen

15.11.2001

Schon seit 1994 schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch den Arbeitgebern vor, Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben. Das wurde dem Inhaber einer Metallhandelsgesellschaft nun zum Verhängnis. Eine Bewerberin hatte sich vergeblich um einen Posten bemüht, den das Unternehmen ausdrücklich nur an einen männlichen Bewerber vergeben wollte und dann schließlich auch vergab. Die Bewerberin sah sich durch die Stellenausschreibung und die folgende Absage aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt und verklagte die Firma vor dem Arbeitsgericht auf Schadenersatz in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern. Das Arbeitsgericht gab der Klage statt und verurteilte die Firma zu einem Schadenersatzbetrag in Höhe von 5.430 Mark. Das entspricht eineinhalb Monatsvergütungen für eine Sachbearbeiterin im Groß- und Einzelhandel (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 17 Ca 7564/00). (jlp)

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