Domain-Vermieter haften für Spam-Mails

31.07.2003
Wer Subdomains an Erotik-Anbieter vermietet, muss im Zweifelsfall auch für deren Spam-Mails haften. Dies hat das Amtsgericht Leipzig jetzt entschieden (Urteil vom 27.02.2003, Az. 02.C.8566/02). In dem dazugehörigen Fall blieb der Versender der Werbe-E-Mails zwar anonym, doch bei der darin beworbenen Erotik-Website handelte es sich um eine Seite, die unter einer Subdomain erreichbar war. Ein Betroffener wandte sich daraufhin an den Domaininhaber und verlangte von ihm den Stop der unerwünschten Werbeflut. Das Amtsgericht Leipzig gab dem Kläger recht: Der Domaininhaber, der von Spam-Mails Kenntnis erlangt, sei verpflichtet, die unerlaubte Werbung zu unterbinden. Tut er das nicht, wird es teuer: Jede künftige Spam-Mail kostet den Domaininhaber nach dem Leipziger Urteilsspruch 2.000 Euro. Das Leipziger Urteil ist nur eines von vielen Gerichtsentscheidungen, die inzwischen gegen die sogenannten Spammer ergangen sind. Die wichtigsten Entscheidungen haben jetzt die Juristen der Kanzlei Härting in einer übersicht zusammengestellt, die unter http://www.haerting.de/deutsch/_frameset_aktuell.htm abrufbar ist. (mf)

Wer Subdomains an Erotik-Anbieter vermietet, muss im Zweifelsfall auch für deren Spam-Mails haften. Dies hat das Amtsgericht Leipzig jetzt entschieden (Urteil vom 27.02.2003, Az. 02.C.8566/02). In dem dazugehörigen Fall blieb der Versender der Werbe-E-Mails zwar anonym, doch bei der darin beworbenen Erotik-Website handelte es sich um eine Seite, die unter einer Subdomain erreichbar war. Ein Betroffener wandte sich daraufhin an den Domaininhaber und verlangte von ihm den Stop der unerwünschten Werbeflut. Das Amtsgericht Leipzig gab dem Kläger recht: Der Domaininhaber, der von Spam-Mails Kenntnis erlangt, sei verpflichtet, die unerlaubte Werbung zu unterbinden. Tut er das nicht, wird es teuer: Jede künftige Spam-Mail kostet den Domaininhaber nach dem Leipziger Urteilsspruch 2.000 Euro. Das Leipziger Urteil ist nur eines von vielen Gerichtsentscheidungen, die inzwischen gegen die sogenannten Spammer ergangen sind. Die wichtigsten Entscheidungen haben jetzt die Juristen der Kanzlei Härting in einer übersicht zusammengestellt, die unter http://www.haerting.de/deutsch/_frameset_aktuell.htm abrufbar ist. (mf)

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