Druckerleasing: Mieter kann Vertrag nur nach Abmahnung kündigen

30.03.2005
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (Az. 2 U 96/03) muss der Mieter eines Druckers bei technischen Problemen zügig reagieren.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Bremen (Az. 2 U 96/03) muss der Mieter eines Druckers bei technischen Problemen zügig reagieren. Erweist sich der geleaste Drucker beispielsweise als extrem störanfällig und sorgt der Vermieter nicht für umgehende Abhilfe, muss er abgemahnt werden. Der Mieter des Druckers kann bei weiteren Fehlermeldungen dann den Leasingvertrag kündigen. Unterbleibt eine entsprechende Abmahnung, kann die fristlose Kündigung unter Umständen rechtswidrig sein.

Weitere Urteile und Hintergrundinformationen finden Sie in unserem Knowledgecenter Recht. (mf)

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