Ein @ im Firmennamen ist unzulässig

11.10.2002
Das als "Klammeraffe" bezeichnete Computerzeichen "@" als Bestandteil eines Firmennamens ist grundsätzlich nicht zulässig. Denn ein Firmenname darf kein Zeichen enthalten, das nicht zur deutschen Rechtschreibung gehört.

Das als "Klammeraffe" bezeichnete Computerzeichen "@" als Bestandteil eines Firmennamens ist grundsätzlich nicht zulässig. Denn ein Firmenname darf kein Zeichen enthalten, das nicht zur deutschen Rechtschreibung gehört.

Hinzu kommt, dass es zum Wesen eines Namens gehört, dass man ihn aussprechen kann. Diese Voraussetzungen erfüllt der "Klammeraffe" nicht. Seiner Gestaltung nach ist er vielmehr ein Bildzeichen. Reine Bildzeichen haben in einem Firmennamen aber nichts zu suchen Landgericht München I, Az.: 17 HKT 24115/00). (jlp)

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