Eines der letzten Tabus: Steuerfahndung darf nicht in Mails schauen

17.04.2000
MüNCHEN - Für die Steuerfahndung ist das überwachen von E-Mails tabu, denn die Paragraphen der Strafprozessordnung kennen den Begriff E-Mail nicht und lassen sich auch nicht sinngemäß auf das elektronische Medium anwenden. Vielmehr fällt das Mailen unter den Schutz des Fernmeldegeheimn. Etwas anderes ist es allerdings, sobald die elektronische Post ausgedruckt vorliegt. (via)

MüNCHEN - Für die Steuerfahndung ist das überwachen von E-Mails tabu, denn die Paragraphen der Strafprozessordnung kennen den Begriff E-Mail nicht und lassen sich auch nicht sinngemäß auf das elektronische Medium anwenden. Vielmehr fällt das Mailen unter den Schutz des Fernmeldegeheimn. Etwas anderes ist es allerdings, sobald die elektronische Post ausgedruckt vorliegt. (via)

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