Einigung im Rechtsstreit: Jetzt wird abkassiert

08.08.2002
Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich Bitkom und die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) über die Abgaben bei Brennern geeinigt.

Die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften sowie die VG-Wort und VG-Bildkunst haben im Juli 2002 mit der Bitkom eine Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für CD-Brenner getroffen. Dabei wurde die Höhe der Vergütung für Mitglieder der Vereinigung Bitkom auf 6 Euro pro Gerät (rückwirkend zum 1. Juli 2001) festgelegt. Nichtmitglieder müssen 7,50 Euro pro Gerät zahlen. Die der Vereinigung angeschlossenen Hersteller und Importeure profitieren von einem extra ausgehandelten Mitglieder-Ge-samtvertragsnachlass von 20 Prozent. Der Vertrag zwischen ZPÜ und Bitkom ist bis zum 31.12.2003 befristet und verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Bernd Winnemöller, European Copyright Program Manager bei Hew-lett-Packard, sieht diese Einigung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Einerseits ist er froh, dass endlich eine Einigung erzielt wurde, andererseits bedauert er die Höhe der festgesetzten Zahlungen. "Heute bekommt man CD-Brenner im Einkauf schon für rund 50 Euro, und wenn da noch 7,50 Euro Urheberrechtsabgabe hinzukommen, werden die Geräte unverhältnismäßig teuer", beklagt er sich. Hans-Herwig Geyer, Leiter Gema Kommunikation, kontert: "Wir müssen die Rechte der Urheber wahren. Wenn irgendwelche Marketing-Aktionen gefahren und CD-Brenner vielleicht verschenkt werden, ist das Sache der Indus-trie. Wir können auch in einem solchen Fall nicht auf die Urheberrechtsabgabe verzichten."

Schließlich geht es um viel Geld. Während die Preise für CD-Brenner in den letzten Jahren beständig gesunken sind, ist der Absatz allein im letzten Jahr in Deutschland um 42 Prozent auf 2,1 Millionen Laufwerke gestiegen, der Umsatz legte allerdings wegen der gesunkenen Preise nur um magere zwei Prozent zu. Für die 2,1 Millionen Laufwerke sind nun rund 12 Millionen Euro fällig. Da aber immer mehr Audio-CDs mit Kopierschutz auf den Markt kommen, sieht Winnemöller Handlungsbedarf. "Warum soll ein Verbraucher Abgaben für das Überspielen bezahlen, wenn er gar nicht in der Lage ist, die CDs zu duplizieren?" fragt er.

Außerdem wurde im Vertrag zukunftsorientierten Entwicklungen keinerlei Rechnung getragen. "Wir brauchen keine Fortschreibung veralteter Gesetze, sondern wirklich neue Regeln für die Informationsgesellschaft", so Winnemöller. Insbesondere kritisiert er, dass das Kabinett die beträchtlichen Unterschiede zwischen der analogen und der digitalen Vervielfältigung nicht anerkenne und deshalb hinter der EU-Richtlinie zum Urheberrecht zurückbleibe.

Der Entwurf sehe keinerlei Anreize für den Systemwechsel von der veralteten pauschalen Urheberrechtsabgabe hin zu einer nutzungsabhängigen Vergütung vor und behindere damit die erfolgreiche Entwicklung von Online-Geschäftsmodellen. "Wenn Deutschland in der Informationsgesellschaft weiterhin eine Rolle spielen möchte und im europäischen und globalen Wettbewerb bestehen will, ist eine echte Weiterentwicklung der bisherigen Gesetzgebung dringend erforderlich", so Bernd Winnemöller.

Ausgenommen von der Urheberrechtsabgabe sind DVD-Brenner. Dass man mit diesen Geräten sehr wohl Audio-CDs brennen kann, wurde wahrscheinlich schlichtweg vergessen. Zwar sind DVD-Brenner zurzeit noch sehr teuer und spielen im Markt noch keine entscheidende Rolle, doch das wird sich bald ändern. Denn deren Preise fallen jetzt schon, und spätestens in drei Jahren werden Branchenkennern zufolge DVD-Brenner die CD-Brenner ablösen. Und spätestens dann wer-den auch Gebühren fällig.

Bei dem jetzt ausgehandelten Vertrag geht es nur um CD-Brenner. Drucker, Scanner und PCs sind dabei noch außen vor. "HP steht gerade wegen der Abgabe auf Scanner vor Gericht, und eine Klageschrift für Abgaben auf Drucker ist uns vor drei Wochen ins Haus geflattert," erklärt Winnemöller. Diese Verfahren werden sich aber noch hinziehen, glaubt er.

www.bitkom.org

ComputerPartner-Meinung:

Neue Technologien zur direkten Erfassung von digitalen Kopien sind längst überfällig. Es ist nämlich nicht einzusehen, dass mit einer pauschalen Gebühr jeder zur Kasse gebeten wird. Viele Endkunden werden die Brenner nun über das Internet im Ausland beziehen. Und das bedeutet erhebliche Verluste für den Handel. (jh)

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