Einkauf in der Mittagspause ist versichert

19.01.1996
Ein Arbeitnehmer ist nicht nur während seiner eigentlichen Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert, sondern auch dann, wenn er in der Mittagspause einen Lebensmitteleinkauf tätigt. Voraussetzung ist aber, daß die gekauften Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr gedacht waren und gerade für diese Mittagspause eingekauft wurden.

Ein Arbeitnehmer ist nicht nur während seiner eigentlichen Arbeitstätigkeit gesetzlich unfallversichert, sondern auch dann, wenn er in der Mittagspause einen Lebensmitteleinkauf tätigt. Voraussetzung ist aber, daß die gekauften Lebensmittel zum unmittelbaren Verzehr gedacht waren und gerade für diese Mittagspause eingekauft wurden.

Zur Startseite