Einstweilige Verfügung gegen Kopierschutz-Knacker

06.02.2004
Das Landesgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Patch für das Kopier-Programm Movie-Jack von S.A.D. erlassen. Mit diesem Patch konnte man den Kopierschutz von DVDs umgehen.

Das Landesgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Patch für das Kopier-Programm Movie-Jack von S.A.D. erlassen. Mit diesem Patch konnte man den Kopierschutz von DVDs umgehen.

Zwar berief sich das Softwarehaus auf ein Rechtsgutachten, das die angebliche Legalität des Angebots bescheinigt, doch die Richter ließen sich davon nicht überzeugen. Sie sehen in dem Patch einen Verstoß gegen das geltende Urheberrecht.

Den Vorsitzenden der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhard, freut's: "Wir werden illegale Angebote, die zum Knacken des Kopierschutzes dienen, auch zukünftig nicht hinnehmen und unsere Rechte durchsetzen - egal gegen wen. Das gilt auch für Softwareunternehmen, die an den Leistungen von Kreativen und Produzenten schmarotzen wollen". (mf)

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