Einwurf-Einschreiben: Auslieferungsbeleg muss vorliegen

11.03.2003
Aus einem Einlieferungsbeleg für ein Einwurf-Einschreiben ergibt sich nur das Datum, wann dieser Brief zur Post aufgegeben wurde. Hieraus lässt sich aber nicht schließen, dass der Empfänger diesen Brief auch tatsächlich erhalten hat. Erst recht lässt sich aus dem Einlieferungsbeleg nicht herausdeuten, dass der Empfänger diesen Brief innerhalb einer bestimmten Frist erhalten haben muss.

Aus einem Einlieferungsbeleg für ein Einwurf-Einschreiben ergibt sich nur das Datum, wann dieser Brief zur Post aufgegeben wurde. Hieraus lässt sich aber nicht schließen, dass der Empfänger diesen Brief auch tatsächlich erhalten hat. Erst recht lässt sich aus dem Einlieferungsbeleg nicht herausdeuten, dass der Empfänger diesen Brief innerhalb einer bestimmten Frist erhalten haben muss.

Um den Briefzugang zu beweisen, muss der Briefversender vielmehr auch den Auslieferungsbeleg vorlegen. Kann er diesen Auslieferungsbeleg von der Deutschen Post AG nicht vorlegen, so kann er auch nicht den fristgerechten Eingang des Einwurf-Einschreibens beim Empfänger beweisen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 4 U 78/01). (jlp)

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