Einzelhandelsverband kritisiert geplante Steuerreform

24.02.2000
Die geplante Unternehmenssteuerreform begünstigt nach Ansicht des BDH Kapitalgesellschaften. 90 Prozent der Einzelhandelsbetriebe zählen nicht dazu.

Kritik an den Plänenzur Unternehmenssteuerreform übten jetzt der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Michael Fuchs, und die BDH-Vize-Präsidenten Hermann Franzen und Dietrich Meyer bei einem Gespräch mit Bundesfinanzminister Hans Eichel in Berlin.

Zwar begrüße der Handel generell die Zielsetzung dieser Reform, weil sie die Ertragsteuerbelastung der Gewinne deutlich reduziere und damit die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessere, so Fuchs. Aber die Gesamtkonzeption der Unternehmensteuer begünstige lediglich Kapitalgesellschaften, da nur diese von der Absenkung der Körperschaftsteuer profitieren könnten.

Dazu BDH-Vizepräsident Franzen: "Weit mehr als 90 Prozent der Einzelhandelsbetriebe sind Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Zwar sieht das Unternehmensteuer-Modell für sie ein Optionsrecht vor, so dass sie sich wie eine Körperschaft besteuern lassen könnten. Diese Möglichkeit allerdings ist kaum praktikabel und zudem viel zu bürokratisch."

Der Einzelhandel jedenfalls gehe davon aus, dass sich nur wenige Betriebe für eine solche Option entscheiden würden. Dafür sorge auch die Erbschaftsteuer: Sie sei bei einer Übertragung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wesentlich höher.

Außerdem falle der Freibetrag von 500.000 Mark für den Erwerb von Betriebsvermögen bei Personengesellschaften weg. Dies würde im Falle einer Option den Generationenwechsel derart verteuern, dass viele Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden könnten.

Auch der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, nach dem Personengesellschaften von der Anrechnung der Gewerbesteuer pro- fitieren sollen, fand bei der BDH wenig Beifall. Präsident Fuchs: "Kleinere Handelsunternehmen zahlen schon heute keine Gewerbesteuer. Von einer Anrechnung dieser Steuer hätten sie nichts. Dies ist nichts anderes als eine weitere eklatante Benachteiligung der kleineren Betriebe." Darüber hinaus komme die Entlastung durch die Einkommensteuerreform für diese Unternehmen erst später und gehe auch nicht so weit wie die Absenkung der Körperschaftsteuer, so der Präsident der BDH weiter.

Die BDH forderte, dass Einzelunternehmen und Personengesellschaften eine gleichwertige Entlastung erhalten müssten wie Kapitalgesellschaften. Die Unternehmensteuerreform dürfe für mittelständische Unternehmen keinesfalls zu einer Mehrbelastung gegenüber der geltenden Besteuerung führen. Notwendig sei eine Unternehmenssteuerreform, die die Personengesellschaften mit einbezieht und in gleichem Maße entlastet wie Kapitalgesellschaften. (pdh)

www.einzelhandel.de

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