Erster Sieg für Ingram Macrotron

12.09.1999

MÜNCHEN: Ingram Macrotron hat in der Auseinandersetzung mit einigen Kleinaktionären einen ersten Teilsieg errungen. So hat das Landgericht München I den Antrag auf Delisting der Ingram Macrotron AG bestätigt. Im Rahmen der letzten Hauptversammlung (HV) der Macro-tron AG hatte der Vorstand den Antrag auf Widerruf der amtlichen Notierung der Aktien der Macrotron AG bei den Börsenzulassungstellen gestellt. Gleichzeitig wurde damals das Kaufangebot für die ausstehenden Aktien auf 601 Euro pro Stammaktie und 555 Euro pro Vorzugsaktie erhöht. Derzeit werden über 96 Prozent der Aktien von der amerikanischen Mutter Ingram Micro gehalten.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und drei private Anleger hatten daraufhin eine Klage beim Landgericht München I eingereicht. Begründung: Die beschlossene Ermächtigung des Vorstandes auf die Beantragung des regulären De-listings sei rechtswidrig. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung zurück, daß zum einen mit dem mehrheitlichen Beschluß der HV das Vorhaben des Vorstandes gebilligt worden sei. Zum anderen schätzte das Gericht die Wahrung der rechtlichen Interessen der Aktionäre als ausreichend gewährleistet ein. (sn)

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