Ex-Arbeitslose als zukünftige Arbeitgeber

09.10.1998

NÜRNBERG: Immer mehr Ex-Arbeitslose machen als Selbständige ihre ersten Gehversuche. Damit sie nicht gleich in der Startphase ins Straucheln geraten, gibt es vom Staat Fördermittel, beispielsweise Überbrückungsgelder und Lohnkostenzuschüsse.Auch Arbeitslose versuchen sich zunehmend als Firmengründer und wagen den Schritt in die Selbständigkeit. Der Staat ist sich dabei der finanziellen Schwierigkeiten gerade dieser Gruppe von Existenzgründern bewußt und fördert Ex-Arbeitslose gleich auf doppelte Weise.

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen und dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden, erhalten bis zu sechs Monaten ein Überbrückungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Arbeitslosenhilfe, die der Arbeitnehmer zuletzt bezogen hat oder beziehen hätte können. Hinzu kommen die jeweils allgemein anfallenden Sozialversicherungsbeiträge auf das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe.

Um diese Gelder zu erhalten, müssen Interessenten bestimmte Voraussetzungen nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB) erfüllen. Nach ñ 57, Absatz 2, kann Überbrückungsgeld nur dann bewilligt werden, "wenn der Arbeitnehmer mindestens in den vier Wochen vor der Existenzgründung oder vor der Teilnahme an einer für die Existenzgründung förderlichen Maßnahme Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit bezogen hat". Berücksichtigt werden kann auch die Förderung in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme im gleichen Zeitraum. Der Arbeitnehmer muß zudem eine fachkundige Stellungnahme über die wirtschaftliche und finanzielle Solidität der Neugründung vorlegen.

Lohnkostenzuschüsse für zwei Beschäftigte bis zu zwölf Monaten

Für Existenzgründer, die den Sprung in die Selbständigkeit wagen und selbst Arbeitslose beschäftigen, hat der Staat noch einen weiteren Fördertopf eingerichtet: Maximal zwölf Monate übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit jeweils die Hälfte der Personalkosten für zwei Angestellte, die vorher arbeitslos waren.

Anspruch auf diese Förderung haben Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben und nicht mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigen. Voraussetzung ist außerdem, "daß die (unbefristete) Einstellung auf neu geschaffenen Arbeitsplätzen erfolgt und eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit der Existenzgründung bescheinigt".

Förderprogramme erfreuen sich grosser Beliebtheit

Die seit April 1997 angebotenen Fördermöglichkeiten stoßen bei Arbeitslosen auf reges Interesse. "Die Nachfrage nach den Einstellungszuschüssen steigt stetig", bestätigt Roland Schütz von der Bundesanstalt für Arbeit. So wurde allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres 1.954 Existenzgründern der Zuschuß gewährt. 1997 förderten die Nürnberger insgesamt 5.300 Interessenten. Für 1998 stellt der Bund insgesamt 1,2 Milliarden Mark als Fördergelder zur Verfügung.

Finanzielle Anreize zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen

Lohnkostenzuschüsse hält der Staat aber auch für all jene Arbeitgeber bereit, die Langzeitarbeitslose in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernehmen. Die Förderung erfolgt ebenfalls bis zu zwölf Monaten.

Die Höhe des Lohnkostenzuschusses richtet sich dabei nach der Dauer der Arbeitslosigkeit. Er beträgt bei

- mehr als drei Jahren Arbeitslosigkeit bis zu 80 Prozent des Arbeitsentgelts im ersten und bis zu

60 Prozent im zweiten Halbjahr,

- bei zwei bis drei Jahren Arbeitslosigkeit bis zu 70 Prozent im ersten und bis zu 50 Prozent im zweiten Halbjahr und

- bei ein bis zwei Jahren Arbeitslosigkeit bis zu 60 Prozent im ersten und bis zu 40 Prozent im zweiten Halbjahr.

Gefördert werden Beschäftigungsverhältnisse, die bis Ende 1998 begonnen werden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten nach dem SGB III und dem Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit gibt es kostenlos unter der Telefonnummer 0800/1 51 51 54

oder im Internet unter

http://www.bma.bund.de. (god)

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