Fahrverbot

18.06.1998

Droht einem Fahrzeugführer nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Fahrverbot, so muß der Amtsrichter überprüfen, ob mit der Anordnung eines Fahrverbots die Gefahr eines möglichen Existenz-verlusts besteht.Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen selbständigen Taxiunternehmer im Rahmen eines Ein-Mann-Betriebs, so kann die Anordnung eines Fahrverbots zu einer ungewöhnlichen Härte führen.

Dies insbesondere dann, wenn das Taxi auf Kredit gekauft wurde und der Familienunterhalt nicht mehr gesichert ist. (Aktenzeichen: Bayerisches Oberstes Landgericht, Az.: 1 ObOWi 501/97) (jlp)

Zur Startseite