Gefahr fingierter Unfälle

Falschangaben gemacht – keine Unfallrente

01.04.2010
Wer im Schadensfall eine zweite Unfallversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz.

Wer seiner Unfallversicherung im Schadensfall verschweigt, dass er eine weitere Unfallpolice besitzt, verliert den Versicherungsschutz - der Versicherer hat ein Recht zu erfahren, ob man sein Unfallrisiko mit mehreren Policen gleichzeitig versichert hat. Das zeigt eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Az.: 5 U 122 / 08-14).

Ein Mann hatte nach einem Motorradunfall von seiner privaten Unfallversicherung eine Monatsrente von 563 Euro bekommen. Obwohl in der Schadenmeldung ausdrücklich nach weiteren Unfallversicherungen gefragt worden war, hatte er dem Versicherer den Abschluss einer zweiten Unfallversicherung bei einer anderen Gesellschaft verschwiegen. Als der erste Unfallversicherer über die zweite Police Kenntnis bekam, stellte er die Unfallrente wegen Falschangaben in der Schadenmeldung ein. Es kam zum Rechtsstreit um die Unfallrente, das Oberlandesgericht Saarbrücken stellte sich auf die Seite des beklagten Versicherers.

Anders als vom Kläger behauptet habe der Versicherer durchaus ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob der Versicherte mehrere Unfallpolicen besitzt. Denn der Abschluss mehrerer privater Unfallversicherungen deute nicht selten auf fingierte Unfälle hin, in diesem Fall müsse der Versicherer informiert sein, um besondere Nachforschungen anstellen zu können. Der Unfallversicherer braucht dem Kläger vorerst keine Rente mehr zahlen. Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wird der Fall demnächst vor dem Bundesgerichthof verhandelt. (oe)

Quelle: www.moneytimes.de

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