Familienhaftung für Schwesterfirma

14.12.2000

Ein Anbieter, der auf seiner eigenen Homepage im WWW auf die einer ausländischen Schwesterfirma verweist, auf der sich nach deutschem Recht wettbewerbswidrige Werbung befindet, muss sich die Werbung der Schwesterfirma auch dann als eigenes wettbewerbswidriges Verhalten zurechnen lassen, wenn die Werbung nach dem nationalen Recht im Land der Schwesterfirma wettbewerbsrechtlich zulässig ist (Landgericht Frankfurt/Main, Az.: 3/12 O 173/97). (jlp)

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