Keine Roaming-Kosten im EU-Ausland ab 15. Juni

FAQ zum Ende der Roaming-Gebühren

Wenn Dennis nicht gerade ein Smartphone testet oder ein Youtube-Video abdreht, ist er im Fitnessstudio oder in den Alpen beim Motorradfahren (Sommer) oder Snowboarden (Winter) zu finden – Sport gehört für ihn einfach zum Leben dazu. Nicht zu vergessen ist seine Reiseleidenschaft, er fühlt sich vor allem in den USA gut aufgehoben – zumindest für eine gewisse Zeit.
Ab dem 15. Juni 2017 fallen keine Roaming-Gebühren mehr im EU-Ausland an. Für Anrufe, SMS und Internet zahlen Sie dann genauso viel wie im Inland! Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten sowie Ausnahmeregeln in einer FAQ zusammengefasst.
Keine Roaming-Gebühren im Ausland ab 15. Juni: Das ändert sich - FAQ.
Keine Roaming-Gebühren im Ausland ab 15. Juni: Das ändert sich - FAQ.
Foto: Antonio Guillem - shutterstock.com

In den vergangenen Jahren wurde die Handynutzung im Ausland via Roaming immer günstiger. Und ab dem 15. Juni dürfen die Mobilfunkbetreiber keine zusätzlichen Kosten für Telefonate, SMS und Internetnutzung innerhalb der Europäischen Union erheben – mit Ausnahmen. Das müssen Sie wissen:

Roaming-Ende: Hintergrund

Die Europäische Kommission, der Ministerrat der EU und das Europäische Parlament haben im November 2015 das Ende der Roaming-Gebühren im EU-Ausland zum 15. Juni 2017 beschlossen.

In der Zwischenzeit wurden die Gebühren zum 30. April 2016 letztmalig vor der Abschaffung die Roaming-Kosten zumindest schon mal reduziert. Der Roaming-Aufschlag bei abgehenden Anrufen lag bei maximal 5 Cent pro Minute (davor 19 Cent). Die Obergrenze für eine SMS lag bei 2 Cent und 5 Cent je Megabyte Datenvolumen.

In welchen Ländern gilt das Roaming-Ende?

Das Ende der zusätzlichen Roaming-Gebühren gilt für die derzeit 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Darüber hinaus gibt es Länder, die zwar nicht zur EU gehören, sich der Roaming-Verordnung aber angeschlossen haben. Dazu gehören insbesondere Island, Liechtenstein und Norwegen.

Zur Sicherheit sollten Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter nachfragen, in welchen Ländern Sie neben den EU-Mitgliedsstaaten ebenfalls keine Roaming-Gebühren zahlen.

Fair-Use-Grenze

Die neue Roaming-Regelung sieht eine Fair-Use-Policy vor, um Missbrauch zu verhindern. So soll unterbunden werden, dass Nutzer einen Vertrag im EU-Ausland abschließen, diesen dann aber dauerhaft im Heimatland nutzt. Roaming-Anbieter können etwa in einem Zeitraum von vier Monaten beobachten, ob der Kunde die Mobilfunkdienste überwiegend im Inland oder im Ausland nutzt. Wer sich überwiegend im Ausland aufhält, muss eventuell einen Aufschlag zahlen. Wo die Grenze liegt und wie hoch der Aufschlag ist, erfahren Sie beim jeweiligen Mobilfunkanbieter.

Können Provider weitere Kosten aufschlagen?

Weil die Roaming-Gebühren wegfallen, sinken die Umsätze des Mobilfunkmarktes. Wenn ein Mobilfunkanbieter seine Kosten der bereitgestellten Roaming-Dienste nachweislich nicht decken kann, kann er zusätzliche Aufschläge erheben. Er darf im Ausnahmefall und nach Gestattung durch die Regulierungsbehörden zunächst über einen Zeitraum von zwölf Monaten Roaming-Aufschläge von seinen Kunden verlangen.

Wann wird der Mobilfunkvertrag umgestellt?

Ab dem 15. Juni dürfen Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Gebühren für Roaming im EU-Ausland verlangen. Es gilt dann das Roam-Like-At-Home-Prinzip (RLAH-Prinzip), das einer Fair-Use-Grenze unterliegt. Bis zu diesem Datum muss der Vertrag umgestellt werden.

Was passiert mit den im Vertrag enthaltenen Roaming-Optionen?

Ein Mobilfunknutzer telefoniert, simst und surft im Internet im EU-Ausland ab dem 15. Juni zu den gleichen Konditionen wie im Inland. Ab diesem Datum müssen die Provider die Verträge umstellen. Grundsätzlich telefonieren, simsen und surfen Sie im Internet zu den gleichen Konditionen im EU-Ausland wie im Inland (Roam-Like-At-Home). Spezielle Roaming-Optionen, die Ihr Vertrag enthält, gelten bei bestimmten Anbietern auch weiterhin und werden von diesen abgerechnet, sofern sie von Ihnen nicht abgewählt werden. Sie unterliegen dann meist nicht der Fair-Use-Policy. Bei anderen Providern werden Zusatzpakete automatisch abgeschafft oder nicht mehr angeboten. Sie können bei jedem Anbieter zu RLAH wechseln. Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihrem Mobilfunkanbieter. (PC-Welt)

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