Finanzielle Belastung für den Mittelstand

27.04.2006

"Rein umweltpolitisch ist das neue ElektroG durchaus zu begrüßen, da es eine längst notwendige Regelung für die Rücknahme und Entsorgung von Elektronikaltgeräten festhält", sagt Andreas Kroll, Präsident des Bundesverbands Deutscher Mittelstandsberater e.V. Allerdings sieht er auch Probleme auf viele Firmen zukommen: Künftig müssen sich die Hersteller von Elektronikgeräten kostenpflichtig registrieren lassen, um diese Produkte vertreiben zu dürfen. "Neben der jährlich fälligen Registrierungsgebühr kommen dadurch neue Bürokratie- und Lagerkosten auf die mittelständischen Betriebe zu", so Kroll. Daher befürchtet der Bundesverband, dass die "Zwangsregistrierung" erneut das ein oder andere mittelständische Unternehmen in seiner Existenz bedrohen könnte.

Denn laut Kroll verpflichtet das Gesetz nicht nur Groß-, sondern durchaus auch Klein- und mittelständische Unternehmen zu einer Registrierung bei der für die Durchführung des Gesetzes verantwortlichen "Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)". Ohne eine Registrierung wird der Vertrieb von Elektrogeräten ansonsten untersagt. Laut der Gebührenverordnung der EAR können so Kosten von mindestens 155 Euro für die Stammregistrierung bis weit über 1.000 Euro entstehen, je nachdem, wie viele und welche Art Geräte vertrieben beziehungsweise entsorgt werden sollen. "Abhängig davon, was der Gerätehändler beziehungsweise Produzent vertreiben oder herstellen möchte oder ob er eine Änderung seiner Daten wünscht, ihm entstehen dadurch immense Kostenaufwendungen", meint Kroll. Welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung für kleinere Unternehmen des Mittelstandes haben wird, sei abzuwarten. Kroll zeigt sich ebenfalls verwundert über die neuerliche Bürokratisierung: "An der einen Stelle wird ein Entlastungskatalog für den Mittelstand veröffentlicht und an anderer wird die Bürokratie wieder aufgebaut."

Marzena Fiok

Zur Startseite