Finanzminister jagt Steuerbetrüger im Internet: Neue Fahndungsstelle kommt 2002

07.08.2001
Ab 2002 nehmen die Steuerfahnder Internethändler stärker ins Visier. Das geht aus einer bislang kaum beachteten Passage in dem von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hervor, berichtet das Handelsblatt. Laut der Steuer-Gewerkschaft sei dort sogar ausdrücklich vorgesehen, beim Bundesamt für Finanzen eine zentrale Internet-Fahndungsstelle einzurichten.Schärfere Prüfungen drohen dem Onlinehandel zudem durch den erstmals ab 2002 erlaubten Zugriff der Betriebsprüfer auf die Datenbestände von Betrieben. Die neuen Methoden sollen vor allem bei der überprüfung der Umsatzsteuer im Internethandel eingesetzt werden. Im Zentrum der verstärkten Aktivitäten stehen die reinen Onlinegeschäfte, beispielsweise Firmen, die Musik, V oder Software über das Internet vertreiben oder die digitale Entwicklung beziehungsweise überwachung von Arbeitsprozessen anbieten. Weil dabei keine Lieferscheine oder Lagerbestände üblich sind und kaum erkennbar ist, wie oft beispielsweise eine Software "ausgeliefert" wurde, schätzen die Steuerexperten die Versuchung zur Steuerhinterziehung als sehr hoch ein. Diese Situation soll sich ab 2002 ändern. Nach Eichels Gesetzentwurf soll beim Bundesamt für Finanzen die derzeit auf die 16 Bundesländer verteilte Aufgabe gebündelt werden, die im Internet angebotenen Dienstleistungen zu beobachten. Der ab 2002 erlaubte Datenzugriff durch Betriebsprüfer ermöglicht den Finanzbehörden zudem erstmals, alle Bereiche der Unternehmens-EDV nach "steuerrelevanten" Daten abzusuchen. Unternehmern, die der Versuchung nicht w konnten, empfiehlt die Steuer-Gewerkschaft jetzt über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken. "Für diejenigen, die sich bisher steuerlich nicht gemeldet haben, ist das sicherlich ratsam." - (mf)

Ab 2002 nehmen die Steuerfahnder Internethändler stärker ins Visier. Das geht aus einer bislang kaum beachteten Passage in dem von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) geplanten Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs hervor, berichtet das Handelsblatt. Laut der Steuer-Gewerkschaft sei dort sogar ausdrücklich vorgesehen, beim Bundesamt für Finanzen eine zentrale Internet-Fahndungsstelle einzurichten.Schärfere Prüfungen drohen dem Onlinehandel zudem durch den erstmals ab 2002 erlaubten Zugriff der Betriebsprüfer auf die Datenbestände von Betrieben. Die neuen Methoden sollen vor allem bei der überprüfung der Umsatzsteuer im Internethandel eingesetzt werden. Im Zentrum der verstärkten Aktivitäten stehen die reinen Onlinegeschäfte, beispielsweise Firmen, die Musik, V oder Software über das Internet vertreiben oder die digitale Entwicklung beziehungsweise überwachung von Arbeitsprozessen anbieten. Weil dabei keine Lieferscheine oder Lagerbestände üblich sind und kaum erkennbar ist, wie oft beispielsweise eine Software "ausgeliefert" wurde, schätzen die Steuerexperten die Versuchung zur Steuerhinterziehung als sehr hoch ein. Diese Situation soll sich ab 2002 ändern. Nach Eichels Gesetzentwurf soll beim Bundesamt für Finanzen die derzeit auf die 16 Bundesländer verteilte Aufgabe gebündelt werden, die im Internet angebotenen Dienstleistungen zu beobachten. Der ab 2002 erlaubte Datenzugriff durch Betriebsprüfer ermöglicht den Finanzbehörden zudem erstmals, alle Bereiche der Unternehmens-EDV nach "steuerrelevanten" Daten abzusuchen. Unternehmern, die der Versuchung nicht w konnten, empfiehlt die Steuer-Gewerkschaft jetzt über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachzudenken. "Für diejenigen, die sich bisher steuerlich nicht gemeldet haben, ist das sicherlich ratsam." - (mf)

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