Finanzministerium: Keine Steuerbefreiung für High-Tech-Unternehmen

22.04.2003
Das Bundesfinanzministerium hat sich skeptisch zu Vorschläge von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) geäußert, junge Hochtechnologie-Unternehmen bis zu acht Jahre von der Körperschaftsteuer zu befreien. Aus Sicht des Finanzministeriums sei fraglich, welche wirtschaftlichen Vorteile neu gegründeten High-Tech-Unternehmen aus einer achtjährigen Steuerbefreiung erwachsen sollten, sagte Ministeriumssprecher Jörg Müller in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. „Solche Unternehmen werden bereits nach geltendem Recht steuerlich nicht belastet, wenn sie in ihrer Gründungsphase Verluste erwirtschaften." Nach Eintritt in die Gewinnphase könne die Steuerlast im Rahmen des Verlustvortrags zudem gemindert werden. Forschungs- und Finanzministerium stünden derzeit noch in Abstimmungen zu den einzelnen Vorschlägen des so genannten High-Tech-Masterplans, sagte Müller weiter: „Ein Beschluss über die Ideen ist noch nicht getroffen worden." Nach einem „Handelsblatt"-Bericht sehen die Pläne Bulmahns vor, Unternehmen für acht Jahre von der Körperschaftsteuer zu befreien, die mehr als 15 Prozent ihres Aufwandes für Forschung und Entwicklung verwenden. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an dem Unternehmen sollten steuerfrei sein. Mitarbeiter sollten Aktienoptionen als Teil ihres Gehaltes nicht versteuern müssen. Die Steuererleichterungen sollten dazu dienen, den Markt für Venture-Capital für innovative Unternehmen wieder zu beleben. Wenn Deutschland hier untätig bleibe, drohe es als Standort für derartige Unternehmen noch weiter zurückzufallen, zitierte das Blatt aus einem Papier des Forschungsministeriums. (mf)

Das Bundesfinanzministerium hat sich skeptisch zu Vorschläge von Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) geäußert, junge Hochtechnologie-Unternehmen bis zu acht Jahre von der Körperschaftsteuer zu befreien. Aus Sicht des Finanzministeriums sei fraglich, welche wirtschaftlichen Vorteile neu gegründeten High-Tech-Unternehmen aus einer achtjährigen Steuerbefreiung erwachsen sollten, sagte Ministeriumssprecher Jörg Müller in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. „Solche Unternehmen werden bereits nach geltendem Recht steuerlich nicht belastet, wenn sie in ihrer Gründungsphase Verluste erwirtschaften." Nach Eintritt in die Gewinnphase könne die Steuerlast im Rahmen des Verlustvortrags zudem gemindert werden. Forschungs- und Finanzministerium stünden derzeit noch in Abstimmungen zu den einzelnen Vorschlägen des so genannten High-Tech-Masterplans, sagte Müller weiter: „Ein Beschluss über die Ideen ist noch nicht getroffen worden." Nach einem „Handelsblatt"-Bericht sehen die Pläne Bulmahns vor, Unternehmen für acht Jahre von der Körperschaftsteuer zu befreien, die mehr als 15 Prozent ihres Aufwandes für Forschung und Entwicklung verwenden. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an dem Unternehmen sollten steuerfrei sein. Mitarbeiter sollten Aktienoptionen als Teil ihres Gehaltes nicht versteuern müssen. Die Steuererleichterungen sollten dazu dienen, den Markt für Venture-Capital für innovative Unternehmen wieder zu beleben. Wenn Deutschland hier untätig bleibe, drohe es als Standort für derartige Unternehmen noch weiter zurückzufallen, zitierte das Blatt aus einem Papier des Forschungsministeriums. (mf)

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