Fortsetzung Seite 5

04.12.1996
Markt vergleichen und dem Kunden dann das geeignetste (weil passendste) System anbieten.Das Aufrüsten von sogenannten Barebone-Systemen mit CE-Komponenten befreit den Händler ja leider auch nicht von der Prüfungspflicht bzw. Haftung.

Markt vergleichen und dem Kunden dann das geeignetste (weil passendste) System anbieten.Das Aufrüsten von sogenannten Barebone-Systemen mit CE-Komponenten befreit den Händler ja leider auch nicht von der Prüfungspflicht bzw. Haftung.

Unserer Meinung nach sind die Ausführungsbestimmungen nicht praktikabel für ein offenes PC-System. Statt dem Händler die Verantwortung zu übertragen, der ein Gerät nach Kundenwunsch konfiguriert, hätte man besser eindeutige technische Vorschriften für die Herstellung kritischer Produkte und Systeme herausgegeben.

Während dem Händler jetzt die Inverkehrbringung veränderter Systeme mit Strafandrohung verwehrt ist, bleibt es dem Laien überlassen, beliebige Eingriffe und Veränderungen an seinem System vorzunehmen. Das Risiko des Außerbetriebsetzens oder der Nachbesserung im Störfall ist gering und auch nicht mit einer Strafandrohung, wie für die Händler, verbunden.

Helmut Gohlisch, Computer-Service & Zubehör in Neumünster

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