Freistellung bei krankem Kind

01.04.2004

Arbeitnehmer dürfen im Krankheitsfall ihres Kindes zu Hause bleiben. Allerdings gibt es hier keinen pauschalen Freibrief, einige Bedingungen und Grenzen müssen beachtet werden. So muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nur dann freigeben, wenn das Kind jünger als zwölf Jahre ist und keine andere Person aushelfen kann. Außerdem muss der Betreuungsbedarf ärztlich bestätigt werden, wenn der Arbeitgeber das fordert. Verheiratete können sich pro Kind und Jahr zehn Arbeitstage freistellen lassen, insgesamt jedoch höchstens 25. Für Alleinerziehende gelten 20 Tage pro Kind und ein Maximum von 50 Tagen. Bei schweren Krankheiten kann der Anspruch unbefristet gelten.

Marzena Fiok

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