Händlerärger

Fremdtinte im Drucker – Garantie verweigert

04.08.2010

Problematische Einschränkung im Penny-Flyer

Die Canon-Garantiebedingung weisen auf den Einsatz von fremden Verbrauchsmaterialien hin.
Die Canon-Garantiebedingung weisen auf den Einsatz von fremden Verbrauchsmaterialien hin.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass ähnliche Garantieeinschränkungen für Aufsehen sorgen. So wurde letztes Jahr in einem Flyer der Rewe-Tochter Penny-Markt ein Brother DCP-165C mit dreijähriger Garantie beworben, jedoch mit der Einschränkung "ACHTUNG nur bei der Verwendung von original Brother Tintenpatronen, ansonsten erlischt die Garantie". Die Refill-Kette Cartridge World erwirkte daraufhin eine Unterlassungsaufforderung die von Rewe akzeptiert wurde. Brother-Sprecher Theo Reinerth bekräftigt aber, dass diese Werbeanzeige "ohne Absprache und Wissen von Brother" erfolgt sei.

Für Fachhändler Uwe Scheide scheint sich die Sache aber doch noch zum Guten zu wenden. So hat Brother in einem persönlichen Gespräch zugesagt, den Schaden am Gerät erneut zu überprüfen und die Garantie zu leisten, sollte der Schaden tatsächlich unabhängig von der Verwendung von Fremdtinte entstanden sein.

Auf Nachfrage von ChannelPartner bestätigen weitere Druckerhersteller, das sich die Verwendung von kompatiblen Verbrausmaterialien nicht grundsätzlich auf das Garantieversprechen auswirkt. "Die Nutzung von Fremdtinte oder -toner allein führt natürlich nicht zum Verlust der Garantie", bekräftigt Canon-Sprecherin Bettina Steeger. Wenn nachweislich ein Defekt auf Grund unsachgemäßer Handhabung auftrete, könne aber die Garantieleistung verweigert werden. Dazu zählt Canon auch die Verwendung von "ungeeigneter Tinte". Den Produkten liegt ein entsprechendes Informationsblatt bei.

Ähnlich sieht es Hewlett-Packard-Sprecherin Barbara Wollny: "Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten oder einer nachgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den Kunden aus, außer es kann vom Druckerhersteller nachgewiesen werden, dass die Beschädigung durch die Fremdtintenpatrone verursacht wurde".

Auch bei Lexmark erlischt die Garantie zunächst nicht. "Treten jedoch nachweislich Schäden an Lexmark-Druckgeräten auf, die vom Gebrauch von Verbrauchsmaterialien herrühren, welche nicht original von Lexmark stammen oder welche nicht den von Lexmark für das entsprechende Druckgerät oder Zubehör empfohlenen Spezifikationen entsprechen, sind diese Fälle allerdings von der Herstellergarantie ausgeschlossen", stellt der Druckerhersteller unmissverständlich klar.

Da es mitunter schwierig ist, bei Verwendung von Fremdtinte die Garantieansprüche durchzusetzen, sollte der Fachhändler den Kunden zu Original-Zubehör raten oder auf kompatibles Verbrauchsmaterial von namhaften Herstellern zurückgreifen, die bereit sind, im Falle eines auf die Supplies zurückzuführenden Schaden auch zu haften. (awe)

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