Finanzierung mit Risiko

Fremdwährungskredit muss erkennbar sein

21.01.2008
Fremdwährungskredite müssen in der Werbung deutlich als solche erkennbar sein. Der Anbieter muss auf das zusätzliche Wechselkursrisiko eines Fremdwährungskredits klar hinweisen.

Fremdwährungskredite müssen in der Werbung deutlich als solche erkennbar sein. Der Anbieter muss auf das zusätzliche Wechselkursrisiko eines Fremdwährungskredits klar hinweisen. Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts München II (Az 4 HKO 3712/07).

In Werbemailings an Privatleute hatte ein Finanzdienstleister Hypothekendarlehen zu anfänglich 1,8 Prozent Zinsen angeboten. Der niedrige Zinssatz war im Angebot fett hervorgehoben. Erst bei genauem Durchlesen des Fließtextes wurde erkennbar, dass es sich um einen Fremdwährungskredit handelte - also um ein Darlehen in einer anderen Währung, die wie zurzeit Schweizer Franken und japanischer Yen, zu niedrigeren Zinsen zu haben ist als der heimische Euro. Der Kreditnehmer muss das Darlehen auch in dieser Währung zurückzahlen, er trägt also das Wechselkursrisiko. Fällt der Kurs der Fremdwährung gegenüber dem Euro während der Kreditlaufzeit, hat er einen Kostenvorteil, steigt die Fremdwährung, wird das Darlehen für ihn jedoch teurer.

Die "Wettbewerbszentrale" klagte gegen diese Werbung. Der mit dem Werbebrief angesprochene Kreis der privaten Bauherrn und Immobilienbesitzer werde unzureichend informiert und dadurch in die Irre geführt. Dem übergroß hervorgehobenen Zinssatz von 1,8 Prozent fehle jeder Hinweis darauf, dass es sich um einen Fremdwährungsdarlehen mit besonderen Kursrisiken handelt. Eine Information nur im weiteren Fließtext sei nicht ausreichend. Das Landgericht München II teilte die Auffassung der Klägerin. Es sei nicht deutlich genug zu erkennen, dass hier ein Fremdwährungskredit angeboten werde, so das Gericht. Das Wechselkursrisiko des Kreditnehmers werde in dem Werbebrief verschleiert. Das Gericht bewertete das als irreführend und untersagte die beanstandete Werbung. Quelle: www.moneytimes.de (mf)

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