Fristlose Kündigung bei unerlaubter Passwortänderung

25.02.2004
Da Computer selbst in kleineren Betrieben mittlerweile das Herzstück der betrieblichen Organisation sind, ist es verboten, als Arbeitnehmer eigenmächtig das Passwort an seinem PC zu ändern, um seinem Chef den Zugang zu den Daten des Unternehmens abzuschneiden. Wer schlauer sein will als der Chef, riskiert die fristlose Kündigung, so die Rechtsschutz-Experten der ARAG.

Da Computer selbst in kleineren Betrieben mittlerweile das Herzstück der betrieblichen Organisation sind, ist es verboten, als Arbeitnehmer eigenmächtig das Passwort an seinem PC zu ändern, um seinem Chef den Zugang zu den Daten des Unternehmens abzuschneiden. Wer schlauer sein will als der Chef, riskiert die fristlose Kündigung, so die Rechtsschutz-Experten der ARAG.

Sie verweisen auf einen konkreten Fall, in dem der Leiter einer finanziell in Not geratenen Fahrschule dass Passwort heimlich änderte, weil er seinen Chef der Unterschlagung und Steuerhinterziehung verdächtigte. Er weigerte sich auch nach mehrmaligem Nachfragen seines Chefs, das neue Passwort preiszugeben. Auf die fristlose Kündigung musste er nicht lange warten.

Seine spätere Klage wurde abgewiesen, weil auch die Richter der Ansicht waren, dass er mit der eigenmächtigen Passwort-änderung den Betrieb massiv beeinträchtigt und dabei entstehende Vermögensschäden und andere geschäftliche Nachteile bewusst in Kauf genommen habe (LAG Frankfurt, AZ: 13 Sa 1268/01). (mf)

Zur Startseite