Frohe Weihnachten: Krieg zwischen Compusoft und Microsoft

20.12.2001
Von wegen stille Zeit: Kurz vor Weihnachten ist zwischen dem Software-Riesen Microsoft und dem Licher Distributor Compusoft die wohl härteste Schlammschlacht des Jahres ausgebrochen.Die Kriegserklärung: In großformatigen Anzeigen (siehe auch ComputerPartner Ausgabe 50/01, Seite 9) meldet Microsoft die „Auszeichnung" des Distributors: Man habe Compusoft das „schwarze Schaf" für „besonders raffinierte Irreführung des Kunden" verliehen. „Besonders beeindruckt hat die Jury die dreiste Behauptung, ,mehr Sicherheit’ zu bieten", meldet der Software-Konzern in ungewohnter Schärfe. Denn gegen Compusoft seien in diesem Jahr bereits zwei OLG-Entscheidungen wegen Vertriebs von Fälschungen ergangen, weitere 21 Fälle von Produktmanipulationen seien noch vor Gericht. Die meisten Unternehmen würden jetzt wohl nur hoffen, die Anzeige möge im allgemeinen Weihnachtstrubel untergehen. Doch Compusoft geht zum Gegenangriff über. Per Fax werden die Fachhandelspartner nochmals auf das Debakel hingewiesen. In „gewohnter Sachlichkeit und Seriosität" nehme man Stellung zu der von Microsoft initiierten „Rufmordkampagne": Fakt sei, dass keinerlei OLG-Entscheidungen wegen „Vertriebs von Fälschungen" gegen Compusoft existieren würden. Nicht die Rechtsauffassung der Microsoft-Jury, sondern die richterliche Rechtsprechung gebe hier den Ausschlag, stichelt Geschäftsführer Zakaria Elhady. Er fordert die Fachhandelspartner auf, sich doch bei Microsoft nach den Aktenzeichen der angeblichen Urteile zu erkundigen. Als Motivation winkt unverhoffter Reichtum: „An die Person, welche zu den in der Anzeige genannten angeblichen OLG-Entscheidungen die Aktenzeichen herausfindet, zahlen wir eine Prämie von einer Million Mark". Den Anruf beim Hersteller kann man sich sparen, denn noch am gleichen Abend liefert Microsoft die Lösung in einer offiziellen Presseerklärung nach: Man habe durch die Anzeige lediglich die Irreführung des Handels vermeiden wollen, heißt es. So habe das OLG Frankfurt am Main der Firma Compusoft mit zwei Beschlüssen untersagt, Raubkopien von Microsoft Windows 98 2nd Edition bzw. Microsoft Office 2000 Professional anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Dies sei logischerweise nur deshalb erfolgt, weil Compusoft eben Raubkopien von diesen Produkten angeboten und vertrieben habe. Aktenzeichen: „6 W 35/01 und 6 W 36/01 vom 27.04.2001." - (mf)

Von wegen stille Zeit: Kurz vor Weihnachten ist zwischen dem Software-Riesen Microsoft und dem Licher Distributor Compusoft die wohl härteste Schlammschlacht des Jahres ausgebrochen.Die Kriegserklärung: In großformatigen Anzeigen (siehe auch ComputerPartner Ausgabe 50/01, Seite 9) meldet Microsoft die „Auszeichnung" des Distributors: Man habe Compusoft das „schwarze Schaf" für „besonders raffinierte Irreführung des Kunden" verliehen. „Besonders beeindruckt hat die Jury die dreiste Behauptung, ,mehr Sicherheit’ zu bieten", meldet der Software-Konzern in ungewohnter Schärfe. Denn gegen Compusoft seien in diesem Jahr bereits zwei OLG-Entscheidungen wegen Vertriebs von Fälschungen ergangen, weitere 21 Fälle von Produktmanipulationen seien noch vor Gericht. Die meisten Unternehmen würden jetzt wohl nur hoffen, die Anzeige möge im allgemeinen Weihnachtstrubel untergehen. Doch Compusoft geht zum Gegenangriff über. Per Fax werden die Fachhandelspartner nochmals auf das Debakel hingewiesen. In „gewohnter Sachlichkeit und Seriosität" nehme man Stellung zu der von Microsoft initiierten „Rufmordkampagne": Fakt sei, dass keinerlei OLG-Entscheidungen wegen „Vertriebs von Fälschungen" gegen Compusoft existieren würden. Nicht die Rechtsauffassung der Microsoft-Jury, sondern die richterliche Rechtsprechung gebe hier den Ausschlag, stichelt Geschäftsführer Zakaria Elhady. Er fordert die Fachhandelspartner auf, sich doch bei Microsoft nach den Aktenzeichen der angeblichen Urteile zu erkundigen. Als Motivation winkt unverhoffter Reichtum: „An die Person, welche zu den in der Anzeige genannten angeblichen OLG-Entscheidungen die Aktenzeichen herausfindet, zahlen wir eine Prämie von einer Million Mark". Den Anruf beim Hersteller kann man sich sparen, denn noch am gleichen Abend liefert Microsoft die Lösung in einer offiziellen Presseerklärung nach: Man habe durch die Anzeige lediglich die Irreführung des Handels vermeiden wollen, heißt es. So habe das OLG Frankfurt am Main der Firma Compusoft mit zwei Beschlüssen untersagt, Raubkopien von Microsoft Windows 98 2nd Edition bzw. Microsoft Office 2000 Professional anzubieten oder in Verkehr zu bringen. Dies sei logischerweise nur deshalb erfolgt, weil Compusoft eben Raubkopien von diesen Produkten angeboten und vertrieben habe. Aktenzeichen: „6 W 35/01 und 6 W 36/01 vom 27.04.2001." - (mf)

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