Gastkommentar zu IBM's Patentansprüchen

08.08.1997
IBM hat in den Jahren 1988-1993 wesentliche Erfindungen um den PC weltweit patentieren lassen. Die meisten in Deutschland verkauften PCs dürfen mindestens zehn dieser Patente verletzen. Es ist zu berücksichtigen, daß alle PCs IBM-kompatibel sind. Aus der Patentierung ergeben sich für den deutschen Handel vielfältige Risiken.Nach internationalem und deutschem Patentrecht, darf ein Patentinhaber von jedem, der aus diesem Patent einen Nutzen zieht, verlangen, daß die Nutzung unterbleibt. Alternativ kann er von dem Nutzer eine angemessene Lizenzgebühr verlangen. (Dies ergibt sich aus den ñ 6, 8 ff. Patentgesetz)

IBM hat in den Jahren 1988-1993 wesentliche Erfindungen um den PC weltweit patentieren lassen. Die meisten in Deutschland verkauften PCs dürfen mindestens zehn dieser Patente verletzen. Es ist zu berücksichtigen, daß alle PCs IBM-kompatibel sind. Aus der Patentierung ergeben sich für den deutschen Handel vielfältige Risiken.Nach internationalem und deutschem Patentrecht, darf ein Patentinhaber von jedem, der aus diesem Patent einen Nutzen zieht, verlangen, daß die Nutzung unterbleibt. Alternativ kann er von dem Nutzer eine angemessene Lizenzgebühr verlangen. (Dies ergibt sich aus den ñ 6, 8 ff. Patentgesetz)

Will sich ein Händler nun rechtstreu verhalten, muß er mit IBM eine Patentnutzungsvereinbarung abschließen. Alternativ kann er aber auch einer Einkaufsgemeinschaft beitreten, die einen Rahmenvertrag mit IBM abgeschlossen hat. Ansonsten könnte er nur Fertigrechner von Vorlieferanten beziehen, die Lizenzgebühren zahlen und diese PC unverändert weiterveräußern.

Im Ergebnis setzt sich jeder Händler, der ohne ausdrückliche Zustimmung von IBM deren Patente nutzt, dem Risiko aus, auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Daneben besteht selbstverständlich auch die Gefahr, daß eine Lizenzentschädigung auch für die Vergangenheit von IBM verlangt wird.

Eine Lizenzgebühr in Höhe von ein Prozent des Verkaufspreises dürfte hier nicht unangemessen sein. Dies bedeutet, daß in einigen Fällen mit bis zu siebenstelligen Nachforderungen gerechnet werden muß.

Beachtenswert ist ferner, daß jeder Händler, der sich in Hinblick auf diese Patente nicht rechtstreu verhält, seinen Kunden Waren verkauft, die mit einem Rechtsmangel behaftet sind. Der Kunde kann hieraus die üblichen Rechte herleiten.

Aus diesem Grund sollte die Möglichkeit einer Patentrechtsverletzung von Ihnen eingehend geprüft werden. Es handelt sich insofern um ein äußerst aktuelles Rechtsproblem, welches dringend gelöst werden muß.

Ralf Hasenbäumer ist Rechtsanwalt in Hiddenhausen.

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