Gema reibt sich die Hände

30.11.2000

Hewlett-Packard muss laut einem Urteil des Stuttgarter Landgerichtes an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte eine Urheberabgabe von zwölf Mark für jeden verkauften CD-Brenner überweisen. Rückwirkend fallen zusätzlich 3,60 Mark für alle verkauften Brenner an. "Dies ist ein vorläufiger Vergleich, der ab 15. Januar für beide Parteien in den nächsten zwei Jahren bindend ist, wenn keiner bis dato Einspruch erhebt", erklärte Barbara Wollny, HP-Sprecherin Consumer-Produkte, gegenüber ComputerPartner. Allerdings wollte sich Wollny nicht dazu äußern, welche finanziellen Gema-Forderungen aufgrund dieses Urteils auf Hewlett-Packard zukommen. "Wir sind zufrieden mit dieser Entscheidung", vergaß Wollny nicht zu betonten. Nicht ohne Grund, waren doch in diesem Jahr auch schon Abgaben von mehr als 30 Mark im Gespräch.

Gema-Pressesprecher Hans-Herwig Geyer schnuppert schon Morgenluft: "Wir gehen davon aus, dass sich auch andere Hersteller und Importeure einer Vergütung nicht mehr entziehen können. Die Stuttgarter Entscheidung ist ein wichtiger Baustein in den weiteren Verhandlungen mit der IT-Branche." So bleibt abzuwarten, ob beispielsweise auch Festplatten, Modems und Netzwerkkarten demnächst mit einer Urheberabgabe belegt werden. (mm)

www.hewlett-packard.de

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