Gericht bestätigt Abschaltung eines betrügerischen SMS-Dienstes

23.09.2003
Ein Netzbetreiber darf einen betrügerischen SMS-Chat-Dienst mit Wucherpreisen sperren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts München hervor. Dort hatte der Chat-Dienst-Anbieter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Der Hamburger Anbieter wirbt in Zeitungsanzeigen mit der Vermittlung von Dates für 80 Cent pro SMS. Sobald die Kunden auf die Anzeige reagieren, erhalten sie eine Antwort-SMS mit vorformulierten Texten aus einem Call-Center. Was die Kunden nicht ahnen: Allein die erste Kontaktaufnahme über die in der Anzeige angegebene Mobilfunknummer löst eine Rechnung über 49,95 Euro aus. Zur Abwicklung der Geschäfte wurden drei Mobilfunknummern eines großen Netzbetreibers benutzt. Dieser kündigte den Vertrag mit dem Anbieter fristlos und schaltete die gebuchten Nummern ab. Zurecht, wie das Gericht jetzt bestätigte. (mf)

Ein Netzbetreiber darf einen betrügerischen SMS-Chat-Dienst mit Wucherpreisen sperren. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landgerichts München hervor. Dort hatte der Chat-Dienst-Anbieter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Der Hamburger Anbieter wirbt in Zeitungsanzeigen mit der Vermittlung von Dates für 80 Cent pro SMS. Sobald die Kunden auf die Anzeige reagieren, erhalten sie eine Antwort-SMS mit vorformulierten Texten aus einem Call-Center. Was die Kunden nicht ahnen: Allein die erste Kontaktaufnahme über die in der Anzeige angegebene Mobilfunknummer löst eine Rechnung über 49,95 Euro aus. Zur Abwicklung der Geschäfte wurden drei Mobilfunknummern eines großen Netzbetreibers benutzt. Dieser kündigte den Vertrag mit dem Anbieter fristlos und schaltete die gebuchten Nummern ab. Zurecht, wie das Gericht jetzt bestätigte. (mf)

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