Im Hinblick auf die große Signalwirkung des Urteils bleibe zu hoffen, dass dieses auch im Falle der Einlegung von Rechtsmittel durch den Importeur durch die höhere Instanz bestätigt werde, bekräftigt Leipold.
Weitere Informationen:
Rechtsanwalt Michael A. Leipold, Rechtsanwälte Leipold & Coll, Max-Joseph-Straße 7a, 80333 München, Tel.: 089 693869-0, Fax: 089 693869-20, E-Mail: info-m@ml-ra.com