Tausende Gewerbetreibende tappten in die Abo-Falle: Mit einem Gewerbeverzeichnis von zweifelhaftem Nutzwert versuchten die Betreiber, von Geschäftsleuten dreistellige Beträge in Rechnung zu stellen. In einem amtlich aussehenden Schreiben wurden Gewerbetreibende ein Formular zugestellt, in dem sie aufgefordert wurden, ihre Unternehmensdaten zu verifizieren. Wer das Kleingedruckte nicht genauer gelesen hatte und das Formular zurück schickte, hatte damit einen zweijährigen Vertrag über den Eintrag in ein Branchenverzeichnis abgeschlossen. Dafür verlangte die Betreibergesellschaft GWE-Wirtschaftsinformations GmbH rund 600 Euro.
Im Internet häuften sich die Beschwerden von Betroffenen. "Ich bin ebenfalls ein Opfer dieser Gewerbeauskunfts-Zentrale. Ich habe mir das Schreiben leider nicht richtig durchgelesen, da ich dachte es ginge nur um eine Aktualisierung meiner Daten", berichtet beispielsweise Bernd W. Wer sich gegen die GWE-Rechnungen zur Wehr setzte, wurde mit einem "Kulanz-Angebot" von 40 Prozent Rabatt abgespeist. Viele Betroffene entschieden sich, juristische Schritte einzuleiten. "Ich fühle mich arglistig getäuscht, kein Mensch vermutet ganz unten auf einem Schreiben einen kleingedruckten Antrag auf eine Mitgliedschaft mit erheblichen Kosten, die keiner braucht", ärgert sich Ute K.
Methode ist "unlauter"
Nun hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf die Vorgehensweise GWE-Wirtschaftsinformations GmbH als "irreführend" verboten. Zwar hätten die Betroffenen durch aufmerksames Lesen des Kleingedruckten bemerken können, dass sie dadurch einen mit Kosten verbundenen Vertrag abschließen. Das Gericht befand aber, dass die Methode der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH "unlauter" gewesen sei, weil sie auf Irreführung angelegt war. "Das Geschäftsmodell operiert damit, Dinge dunkel zu halten", erklärte der Vorsitzende Richter Prof. Wilhelm Berneke. Das Gericht schloss eine Revision aus.
Für die Anwaltskanzlei Weiß & Partner, die das Portal Ratgeberrecht.eu betreibt, ist der Kampf der Betroffenen damit noch nicht ausgestanden: "Auch wenn diese Entscheidung den Weg in eine richtige Richtung weist, ist jedoch nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts nur wettbewerbsrechtliche Folgen zu beurteilen hatte. Ob sich die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom heutigen Tage (14.02.2012) auch auf die Forderungsangelegenheiten der GWE gegenüber den betroffenen "Kunden" auswirken wird, muss daher leider weiterhin abgewartet werden, zumal sich andere örtlich zuständige Gerichte (bspw. die Gerichte am Ort der Betroffenen) ohnehin nicht der Rechtsauffassung des Düsseldorfer OLG anschließen müssen", heißt es auf dem Portal.
Es könnte also durchaus sein, dass die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH weitere Mahnungen verschickt. (awe)