Geschmiert und rausgeflogen

15.03.2001

Arbeitnehmer, die sich von Kunden der Firma ein Schmiergeld für den Fall versprechen lassen, dass sie die Auftragsvergabe von einer Geldzahlung an sich abhängig machen, verstoßen gegen ihre Treuepflichten in grober Weise, wenn sie dieses Schmiergeld annehmen. Der Arbeitgeber hat in solchen Fällen das Recht, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen. Auf die Höhe des gezahlten Schmiergeldes kommt es dabei überhaupt nicht an, da dieses Verhalten generell treuewidrig ist (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 285/00). (jlp)

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