Telekommunikationsgesetz

Gesetzesreform soll Netzneutralität sichern

03.08.2016
Mit einer Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) will die Bundesregierung EU-Vorgaben zur Netzneutralität umsetzen. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf. Er soll unter anderem neue Bußgeldvorschriften einführen, wenn es Verstöße gegen die EU-Regeln für einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gibt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sagte dazu: "Mit den heute beschlossenen Ergänzungen des TKG stellen wir sicher, dass die EU-weit geltenden Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden."
Die Bundesregierung will mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten.
Die Bundesregierung will mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten.
Foto: hywards - www.shutterstock.com

Die EU-Verordnung 2015/2120 regelt nach Angaben des Ministeriums, dass Internetzugangsanbieter einen diskriminierungsfreien Zugang zum offenen Internet gewährleisten müssen. Zudem müssen die Anbieter die Endnutzer über die Auswirkungen von Geschäftsmodellen auf den Zugang zum offenen Internet informieren. Die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmung obliegt den nationalen Regulierungsbehörden, in Deutschland also der Bundesnetzagentur.

Beschränkt ein Dienstanbieter künftig in unzulässiger Weise den Datenverkehr und kommt er einer vollziehbaren Anordnung der Bundesnetzagentur nicht nach, können Bußgelder bis zu 500 000 Euro verhängt werden. Bußgelder bis zu 100 000 Euro werden fällig, wenn Internetanbieter ihre Kunden nicht ordnungsgemäß informieren. (dpa/ib)

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