Beim Thema Gewährleistung gelten nicht nur die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sondern auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Kenntnis der Untersuchungs- und Rügepflichten beim Handelskauf gehört zur Grundausrüstung des IT-Händlers bei der Diskussion um die Gewährleistung. Lesen Sie dazu den Beitrag des Rechtsanwalts und ComputerPartner-Autors Thomas Feil. S. 44/45
11.02.2005
Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht
Datenschutzbeauftragter TÜV
Tätigkeitsschwerpunkte:
IT-Recht
Arbeitsrecht
Vergaberecht