GEZ für Urheberrechte

18.09.2003
Zu unserer Onlinemeldung "GEZ für Urheberrrechte fordert zur Denunzia-tion auf" vom Freitag, dem 12. September 2003, erhielten wir folgenden Kommentar eines Lesers:

Mit Schnüffelei in Privatwohnungen, womöglich sogar im Kinderzimmer, fühle ich meine Interessen als Softwareentwickler schlecht vertreten. Ich finde sogar, dass alleine schon die hier zitierten Ankündigungen den Ruf der Softwareentwickler schädigen, insbesondere, wenn der Ankündiger vorgibt, in deren Namen zu handeln. Es wäre sicher nützlich gegen solche Umtriebe, wenn möglichst viele Softwareentwickler sich von diesen Methoden distanzieren würden. Vermutlich hat es die Gezfu auf einen satten Anteil an den Pauschalabgaben auf Datenträger abgesehen und setzt jetzt alles daran, sich als "der" Urherberrechtsschützer zu etablieren.

Wir bei Düsi Computer Software werden eine Hetzjagd durch Kinderzimmer, wie sie schon einmal vom bekannten Anwalt Freiherr von G. veranstaltet wurde, nicht unterstützen - selbst dann nicht, wenn man dabei Geld verdienen könnte. Ganz im Gegenteil. Für Kids (und auch für Erwachsene, die sich dorthin verirren) werden wir auch in Zukunft kostenlose und völlig legale Downloads auf unseren Domains www.onlinespiele.de und www.2cool4school.de anbieten. Und wir halten auch nichts davon, die Sachen vorne herum als Geschenk anzubieten und hintenherum über irgendwelche Umwege Pauschalabgaben zu kassieren.

Sollte irgendein Kind oder Jugendlicher wegen Besitz oder Nutzung einer Raubkopie eines unserer Produkte von der Gezfu belästigt werden, sind wir gerne bereit zu bestätigen, dass diese unsere Interessen nicht vertreten.

Daniel Schwinn, Düsi Computer Software, Lorch

Zur Startseite