Globale Lösungen sind gefragt

29.07.1999

FREIBURG: Shopping im Internet steht erst am Anfang. Das zumindest behaupten führende Marktforschungsunternehmen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce sind vielfach noch nicht geschaffen oder müssen modifiziert werden. Uwe Blaurock* gibt einen Überblick.E-Commerce wirft im allgemeinen Zivilrecht und im Wirtschaftsrecht erhebliche Probleme auf. Das Thema Besteuerung richtig beurteilen zu können, erfordert deshalb Kenntnisse über zivilrechtliche Grundlagen. Ein wichtiger Aspekt ist hier zunächst die Frage des Vertragsabschlusses über und durch das Internet.

Werden elektronische Medien verwendet, müssen generell erst Regeln entwickelt werden, die den Zugang einer Computererklärung betreffen. Im Mittelpunkt stehen hier insbesondere die Themen Verlust der Erklärung, Beweis des Zugangs und des Zugangszeitpunktes. Was den Vertragsabschluß betrifft, muß geklärt werden, wie sich formgebundene Geschäfte im Internet abwickeln lassen. Die neuen Regeln in Sachen digitale oder elektronische Signatur sollen eine Gleichwertigkeit mit der papiergebundenen Unterschrift schaffen und die gleichen Schutzinteressen befriedigen wie diese.

Nationales Recht und Verbraucherschutz

E-Commerce ist zudem nicht an nationale Grenzen gebunden. Problematisch ist deshalb die Frage, welches Recht im Einzelfall bei E-Commerce-Sachverhalten anzuwenden ist. Die klassischen Regeln des internationalen Privatrechts sind hier unzureichend. Sie sind zu modifizieren.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist außerdem der Verbraucherschutz im Internet. Hier existieren im deutschen Recht eine Reihe von Schutznormen, zum Beispiel das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), das Haustürwiderrufungsgesetz (HTWG) und das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG). Auf europäischer Ebene gilt außerdem die Fernabsatzrichtlinie (FARL).

Alle diese Regelungen lassen sich auch im Bereich E-Commerce anwenden; allerdings erfordern die Besonderheiten der elektronischen Vertragsabwicklung hier Modifikationen gegenüber der rechtlichen Beurteilung der traditionellen Handelsformen. Eine ganz neue Ent-wicklung ist die Verwendung von Netzgeld als Zahlungsmittel im Internet. Hier ergeben sich zum einen Probleme bei der Erfüllung von Verbindlichkeiten. Zum anderen wird sich auch das Thema Bankenaufsicht nicht einfach gestalten.

Urheber- und WEettbewerbsrecht

Was den konkreten Vertragsinhalt von E-Commerce-Geschäften angeht, stellen sich darüber hinaus Fragen im Bereich Urheber- und Wettbewerbsrecht. Neben dem Urheberschutz geht es hier um die Verwertung von Werten im Internet. Zentrale Themen sind auch der Schutz von Internet-Domains und die Zulässigkeit von elektronischer

Werbung.

Da es sich beim Internet um ein internationales Medium handelt, sind nationale Alleingänge zu rechtlichen Fragen des E-Commerce von vornherein zum Scheitern verurteilt. Vielmehr ist ein weltweit einheitlicher Rechtsrahmen in Sachen E-Commerce zu schaffen. Initiativen und Projekte zu diesem Thema laufen bereits.

*Uwe Blaurock ist Professor am Institut für Wirtschaftsrecht an der Universität Freiburg.

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