Gravenreuth: in erster Instanz gegen Münz verloren

28.09.2000

Der Anwalt Günther von Gravenreuth hat eine Niederlage erlitten. Auf der Website von Stefan Münz verwies ein Link auf die Shareware "FTP-Explorer". Software-Schmiede Symicron hat die Rechte am "Explorer" und ließ wegen Verwechslungsgefahr abmahnen. Münz weigerte sich, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, und klagte seinerseits erfolgreich. Gravenreuth geht in die nächste Instanz. (mf)

www.gravenreuth.de

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