Großimporteur gleich Großhändler?

20.02.1998

Die Werbung eines Einzelhandelsunternehmens (hier: für Orientteppiche) verstößt nicht gegen das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, wenn sich dieses Unternehmen als "Großimporteur" bezeichnet, obwohl es kein Großhändler ist. Eine nicht vorhandene Großhändlereigenschaft wird damit nicht vorgetäuscht. Ein Großimporteur muß nicht zwingend auch zugleich Großhändler sein. Werden von dem Einzelhandelsunternehmen tatsächlich Waren im großen Stil eingeführt und so auch beworben, liegt auch keine Irreführung des Verbrauchers vor (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 82/94). (jlp)

Zur Startseite