Härtere Regeln beim Arbeitslosengeld

31.01.2006
Ab Februar 2006 ist es soweit, dann greifen die beschlossenen Gesetzesänderungen bei der Arbeitslosenversicherung.

Ab Februar 2006 ist es soweit, dann greifen die beschlossenen Gesetzesänderungen bei der Arbeitslosenversicherung. In diesem Zuge ändern sich auch die Rahmenbedingungen für das Arbeitslosengeld.

So können nach Auskunft der ARAG Experten ab Februar nur noch Arbeitslose ab 55 Jahren - und nicht mehr ab 45 - länger als zwölf Monate Arbeitslosengeld beziehen. Die maximale Bezugsdauer beträgt auch nur noch 18 statt der bislang geltenden 32 Monate. Nach wie vor erhält zwar jeder Arbeitslosengeld, der mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Allerdings muss man diesen Job innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung ausgeübt haben und nicht - wie bislang - in den letzten drei Jahren.

Wer ab Februar selbstverschuldet seinen Arbeitsplatz verliert, bekommt eine Sperrzeit auf dem so genannten Sperrzeitkonto gutgeschrieben. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt wie bisher nach 21 registrierten Sperrzeitwochen auf diesem Konto. Ein Rat der ARAG Experten zum Schluss: Wer den Erhalt seiner Kündigung künftig nicht umgehend bei der Arbeitsagentur meldet, bekommt auch dafür eine Sperre statt der bislang gültigen zeitweisen Leistungskürzung. (mf)

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