Handelsverband fordert: keine Verlängerung der Abschreibung für Software

13.05.2005
Der HDE spricht sich gegen Überlegungen aus, die Abschreibungsdauer von Systemsoftware auf zehn Jahre zu verlängern.

"Systemsoftware darf steuerlich nicht schlechter behandelt werden als Hardware. Es macht keinen Sinn, für Systemsoftware Abschreibungszeiten festzulegen, die drei Mal so lang sind wie bei Computer-Hardware." Dies erklärte gestern in Berlin Michael Alber, Steuerexperte des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE).

Anlass waren die Überlegungen in der Finanzverwaltung, die Abschreibungsdauer von Systemsoftware auf zehn Jahre festzusetzen. Dazu Alber: "Der Handel spricht sich für deutlich kürzere Abschreibungszeiträume aus. Nicht zuletzt deshalb, weil im Rahmen der allgemeinen AfA-Tabellen die Abschreibungsdauer von vier auf drei Jahre herabgesetzt wurde." In der Praxis würden im Übrigen im Rahmen von Betriebsprüfungen bislang auch Abschreibungszeiträume für Systemsoftware von drei bis fünf Jahre nicht beanstandet.

Darüber hinaus teilt der HDE nicht die Auffassung der Finanzverwaltung, Kosten wie zum Beispiel Schulungsmaßnahmen zu den Anschaffungskosten zu rechnen und bilanziell zu aktivieren. "Auch die Kosten für EDV-Beratung, Implementierung sowie Schulungsmaßnahmen müssen als sofort abziehbare Maßnahmen zugelassen werden" fordert HDE-Steuerexperte Alber.(sic)

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