HP oder HP? 16-jährigem Karlsruher droht Rechtsstreit mit Hewlett-Packard

17.10.2002
Ziemlich eingeschüchtert wurde vor wenigen Tagen der 16-jährige Schüler Layth Ibrahim aus Karlsruhe, als er den Brief einer Stuttgarter Anwaltskanzlei öffnete. Die von Hewlett-Packard beauftragten Juristen mahnten in diesem Schreiben die be Webseiten "hp-world.de" und "hp-world.com" des Jugendlichen ab – und setzten den Streitwert mit 130.000 Euro an. Wie der Brancheninformationsdienst Heise online meldet, entspräche dies einer Gebührenforderung von 1.151 Euro für den Achtklässler.Grund für den M von Hewlett-Packard: Der IT-Konzern sieht seinen geschützten Markennamen "HP" von Verwechslung bedroht – auch wenn die Abkürzung "HP" in einem ganz anderen Zusammenhang steht. Ibrahims Webseiten beherbergten zuletzt Tutorials und Material rund um den Bau von Homepages (daher die Abkürzung "HP"). Hinter der Adresse "www.hpworld.com", also ohne Bindestrich, steht jedoch die Messe HP World Conference Expo von Hewlett-Packard. Das Unternehmen forderte den Jugendlichen in einer Unterlassungserklärung auf, seine .de-Domain zu löschen und die .com-Domain auf Hewlett-Packard zu übertragen.Ibrahim schaltete daraufhin das Unternehmen Abmahnungswelle.de ein. Dessen Vorschlag, eine geteilte Domain mit Links auf be in Frage kommenden Seiten einzurichten, lehnte Hewlett-Packard ab. Zudem erklärten die Anwälte des Konzerns, künftig alle Besitzer einer Domain mit dem Bestandteil "HP", von denen man Kenntnis erlangt, abzumahnen.In einer ersten Reaktion hat der Schüler auf seiner Webseite Links zur Hewlett-Packard-Homepage und zur HP World Conference Expo angebracht. Seine eigenen Webseiten können derzeit nicht eingesehen werden. (tö)

Ziemlich eingeschüchtert wurde vor wenigen Tagen der 16-jährige Schüler Layth Ibrahim aus Karlsruhe, als er den Brief einer Stuttgarter Anwaltskanzlei öffnete. Die von Hewlett-Packard beauftragten Juristen mahnten in diesem Schreiben die be Webseiten "hp-world.de" und "hp-world.com" des Jugendlichen ab – und setzten den Streitwert mit 130.000 Euro an. Wie der Brancheninformationsdienst Heise online meldet, entspräche dies einer Gebührenforderung von 1.151 Euro für den Achtklässler.Grund für den M von Hewlett-Packard: Der IT-Konzern sieht seinen geschützten Markennamen "HP" von Verwechslung bedroht – auch wenn die Abkürzung "HP" in einem ganz anderen Zusammenhang steht. Ibrahims Webseiten beherbergten zuletzt Tutorials und Material rund um den Bau von Homepages (daher die Abkürzung "HP"). Hinter der Adresse "www.hpworld.com", also ohne Bindestrich, steht jedoch die Messe HP World Conference Expo von Hewlett-Packard. Das Unternehmen forderte den Jugendlichen in einer Unterlassungserklärung auf, seine .de-Domain zu löschen und die .com-Domain auf Hewlett-Packard zu übertragen.Ibrahim schaltete daraufhin das Unternehmen Abmahnungswelle.de ein. Dessen Vorschlag, eine geteilte Domain mit Links auf be in Frage kommenden Seiten einzurichten, lehnte Hewlett-Packard ab. Zudem erklärten die Anwälte des Konzerns, künftig alle Besitzer einer Domain mit dem Bestandteil "HP", von denen man Kenntnis erlangt, abzumahnen.In einer ersten Reaktion hat der Schüler auf seiner Webseite Links zur Hewlett-Packard-Homepage und zur HP World Conference Expo angebracht. Seine eigenen Webseiten können derzeit nicht eingesehen werden. (tö)

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