Die Serie an Korruptionsaffären setzt sich mit einem Verdachtsfall gegen den Computerriesen Hewlett-Packard (HP) fort. Einem Bericht des "Wall Street Journal" nach soll der Konzern Schmiergelder in Höhe von acht Millionen Euro für einen 35 Millionen Euro-Deal gezahlt haben. Pikant ist, dass die Bestechungsgelder über eine deutsche Filiale beim Verkauf von Computern an die russische Generalstaatsanwaltschaft geflossen sein sollen.
Gelder über Scheinfirmen geschleust
Im Zuge der Ermittlungen in Deutschland und Russland wurden bereits auf Antrag deutscher Behörden Geschäftsräume in Moskau durchsucht. Schmiergelder sollen über Scheinfirmen geschleust worden sein. Diese sollen sich in der Schweiz, Österreich, Litauen, Lettland, Großbritannien, den britischen Jungferninseln, Belize und Neuseeland befunden haben. "Nach unseren Informationen stehen diese Ermittlungen im Zusammenhang mit mutmaßlichen Handlungsweisen von Mitarbeitern, die etwa sieben Jahre zurückliegen. Die Mitarbeiter sind größtenteils nicht mehr im Unternehmen", so HP-Sprecherin Anette Nachbar gegenüber pressetext.
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HP wolle die Ermittler bei der Aufklärung der Vorwürfe "vollumfänglich" unterstützen. Dazu sollen auch die eigenen, internen Untersuchungen fortgesetzt werden. Konkret soll es um die Lieferung von Notebooks, Workstations und Server gehen. Die alle Nachforschungen leitende Generalstaatsanwaltschaft in Dresden ermittelt unterdessen wegen des Verdachts auf Untreue, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, und darauf, ob es eine Schmiergeldkasse gegeben hat. Die Fahnder arbeiten sich hierbei durch 3.000 E-Mails, um die Profiteure ausfindig zu machen.
Unternehmensstrafrecht für Ermittler gefordert
"Deutschen Ermittlungsbehörden sind in vielen Fällen wie diesen die Hände gebunden. Denn sie dürfen nicht das Unternehmensstrafrecht nach angelsächsischem Vorbild anwenden", sagt Uwe Dolata, Sprecher des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, auf Nachfrage von pressetext. Dem Anti-Korruptionsexperten nach sind Fahnder in der Bundesrepublik dazu verpflichtet einen Schuldigen zu finden. "Das hat aber häufig den Nachteil, dass lediglich ein Bauernopfer geliefert wird, das je nach Land und gesetzlichen Regelungen von vornherein mit Anwälten versorgt und strategisch eingeplant ist", unterstreicht der Fachmann abschließend. (pte)