Im Zweifel neue Untersuchung

02.12.2004

Hat ein Arbeitgeber bei einem bereits krankgeschriebenen Mitarbeiter den Verdacht auf Vortäuschung der Erkrankung, kann er auf einer weiteren Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen bestehen.

In einem Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verhandelt wurde, hatte eine Frau sich krank gemeldet, nachdem ihr Urlaubsantrag nicht genehmigt worden war. Obwohl ein ärztliches Attest vorlag, forderte der Arbeitgeber eine weitere Untersuchung durch den Medizinischen Dienst.

Als die Frau zum anberaumten Termin nicht erschien, stoppte der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Zu Recht, urteilten die Richter: Da die Frau sich der Untersuchung entzogen habe, habe sie ihre Arbeitsunfähigkeit nicht bewiesen und somit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

AZ 18 Sa 1137/02

Gabi Strasser

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