Immer wieder verspätet: Kündigung ist rechtens

18.02.2003
Ein Verlagsmitarbeiter war bei seinem Vorgesetzten immer wieder wegen seiner morgendlichen Verspätungen negativ aufgefallen. Als der Arbeitnehmer aber gleichwohl dieses Verhalten auch nach zwei Abmahnungen fortsetzte und mehrmals zwischen zwei Minuten und einer Stunde zu spät am Arbeitsplatz erschien, platzte dem Arbeitgeber der Kragen. Er kündigte den Arbeitsvertrag ordentlich auf.

Ein Verlagsmitarbeiter war bei seinem Vorgesetzten immer wieder wegen seiner morgendlichen Verspätungen negativ aufgefallen. Als der Arbeitnehmer aber gleichwohl dieses Verhalten auch nach zwei Abmahnungen fortsetzte und mehrmals zwischen zwei Minuten und einer Stunde zu spät am Arbeitsplatz erschien, platzte dem Arbeitgeber der Kragen. Er kündigte den Arbeitsvertrag ordentlich auf.

Das vom Arbeitnehmer angerufene Arbeitsgericht hielt die Kündigung für rechtmäßig. Denn der Arbeitnehmer hatte zweimal Gelegenheit erhalten, nach den Abmahnungen sein Verhalten zu ändern. Wenn ihn dies gleichwohl nicht beeindruckte, ist die Kündigung nur konsequent und dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsdisziplin (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 5 Ca 2231/02). (jlp)

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